„Der Schleswig-Holsteinischen Landtag hat heute (22.09.2023) wegweisende Maßnahmen zur Modernisierung der Pflegebegutachtung im Land beschlossen. Ziel ist die Einführung digitaler Begutachtungsformen, um Pflegebedürftigen schneller zu helfen, Ressourcen effizienter zu nutzen und vor allem um die massiven Rückstände besser abbauen zu können. In diesem Prozess spielt eine zentrale Rolle, dass der Landtag die Landesregierung dazu auffordert, sich auf Bundesebene nachdrücklich dafür einzusetzen, dass bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit alternative Begutachtungsformen (z. B. Telefoninterviews, digitale Videobegutachtung oder befundgestützt nach Aktenlage) weiterentwickelt und verstetigt werden. Dies würde zu erheblichen Beschleunigungen bei der Pflegebegutachtung führen.
Die Pflegebegutachtung soll zukünftig eine schnellere Datennutzung ermöglichen, indem bereits vorhandene Informationen wiederverwendet werden. Dadurch können Zeit und Ressourcen eingespart werden. Darüber hinaus soll die Datenqualität verbessert werden, um eine genauere Pflegegradeinstufung zu gewährleisten. Dies ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer qualitativ besseren Pflegeversorgung.
Ferner wird vorgeschlagen, einen benutzerfreundlicheren Fragebogen zu erstellen, der klar und weniger bürokratisch ist, um den gesamten Begutachtungsprozess zu vereinfachen.
Es ist dabei von Bedeutung zu betonen, dass die Anwendung alternativer Begutachtungsformen sachgerecht erfolgen muss, die zu begutachtende Person damit einverstanden sein sollte und die individuellen Rahmenbedingungen diese alternative Form der Begutachtung zulassen müssen.
Die demografische Entwicklung erfordert diese Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Pflegebedürftige zeitnah die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Schleswig-Holstein setzt damit auf einen innovativen Weg zur Pflegebegutachtung“.
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