Pflegende Angehörige leisten unschätzbaren Wert

16.12.2022

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die demographische Entwicklung stellt die Betreuung pflegebedürftiger Menschen vor immer größere Herausforderungen. Es ist für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige von größter Wichtigkeit, verlässliche Strukturen zu haben, gut beraten und nicht allein gelassen zu werden.

Es ist mir dabei wichtig zu betonen, dass gerade auch die pflegenden Angehörigen einen unschätzbaren Beitrag leisten. Sie betreuen und pflegen zumeist im häuslichen Bereich – rund um die Uhr. Sie haben mehr Aufmerksamkeit verdient.

Die Angebote der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege haben für die ausreichende pflegerische Versorgung einen hohen Stellenwert. Gerade für den Übergang von der Behandlung in einem Krankenhaus zurück in die Häuslichkeit, ist Kurzzeitpflege, insbesondere für alleinlebende und ältere Menschen, von besonderer Bedeutung.

Für pflegende Angehörige sind zusätzliche Pflegeangebote besonders bedeutsam. Wir wollen die wohnortnahe Pflege- und Beratungsinfrastruktur stärken. Es ist doch mehr als nachvollziehbar, dass Menschen möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung bleiben wollen.

Wir arbeiten an dem Ziel, in der Pflege vermehrt vor Ort zu koordinieren beziehungsweise Ansprechpartnerinnen und -partner zu haben. Ansätze sind beispielsweise die sogenannte Community-Health-Nurse, die Gemeindepflegerin oder der -pfleger, die Gemeindeschwester oder Gemeindelotsen.

Schwerpunkte sind die Gesundheitsförderung und Prävention.

Wir bitten die Landesregierung, sich weiterhin auf Bundesebene für bessere Rahmenbedingungen und Anreize für die Kurzzeitpflege sowie für die Tages- und Nachtpflege und die solitäre Kurzzeitpflege einzusetzen.

Zudem bitten wir die Landesregierung, auch auf Landesebene notwendige Maßnahmen fortzuführen beziehungsweise auf den Weg zu bringen. Das betrifft beispielsweise, die Verstärkung der Pflegestützpunkte, die Investitionskostenförderung des Landes für den Ausbau von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeplätzen und die Deckung der Bedarfe sowie die Fortführung der Gespräche mit den Pflegeakteurinnen und -akteuren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen haben nicht nur einen Anspruch auf eine bedarfsgerechte pflegerische Versorgung im Pflegefall, sondern im Bedarfsfall auch auf eine zeitnahe Begutachtung und Bewilligung von Pflegeleistungen.

Die steigenden Antragszahlen und der Mangel an Arbeits- und Fachkräften führen in zunehmendem Maße zu Drucksituationen. Viele der Pflegebedürftigen oder deren Angehörige, die einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad stellen, müssen lange auf einen Begutachtungstermin und auf eine Bescheiderteilung warten. Und die Lage spitzt sich immer weiter zu.

Das kann sogar dazu führen, dass die Pflegekassen Strafzahlungen an die Versicherten zahlen müssen – für alle belastend. Nach meinem Kenntnisstand beträgt der Rückstand an zu bearbeitenden Begutachtungsanträgen weit über 20.000. Die Folge ist, dass der Stand von Verfristungen stetig ansteigt. Es ist angezeigt, den Einsatz vorhandener Maßnahmen und deren Wirksamkeit zu reflektieren.

Wir bitten die Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass bei der Prüfung der Pflegebegutachtung alternative Begutachtungsformen zu der persönlichen Begutachtung weiterentwickelt und verstetigt werden, sofern unter dieser Maßgabe die Anwendung sachgerecht durchgeführt werden kann.

Mit alternativen Begutachtungsformen könnten die massiven Rückstände bei der Leistungsbewilligung beschleunigt werden, also Telefoninterviews, digitale Videobegutachtung oder die befundgestützte Aktenlage.

Wichtig ist zu betonen, dass Berücksichtigung für derartige Anwendungen ist, dass die zu begutachtende Person mit der Begutachtungsform einverstanden ist und ebenso die Rahmenbedingungen die alternative Form zulassen.

Wir schlagen vor, über die Anträge im Sozialausschuss zu beraten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!