Während der Gaspreis bereits seit März 2023 gedeckelt ist und Gaskunden mit der Übernahme des Abschlages im Dezember 2022 bereits entlastet wurden, mussten private Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, länger auf die Hilfen vom Bund warten. Ab 4. Mai 2023 können die Haushalte in Schleswig-Holstein nun diese Härtefallhilfen für das Jahr 2022 beantragen.
Die Beantragung ist über das von 13 Bundesländern genutzte Online-Portal möglich. Einen Anspruch auf die Härtefallhilfen haben alle Haushalte, deren Energiekosten sich für nicht leitungsgebundene Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas, vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt haben. Als Erstattung erhalten die Haushalte 80 Prozent der Mehrkosten über dem verdoppelten Preis im Vergleich zum bundeseinheitlichen Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers aus dem Jahr 2021.
Ob der einzelne Haushalt für die Härtefallhilfe in Frage kommt, kann bereits vorab unter https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN geprüft werden.
„Die enorm gestiegenen Energiekosten stellen die privaten Haushalte in unserem Land vor große Herausforderungen. Nachdem Haushalte, die mit leitungsgebundenen Energieträgern wie Gas oder Fernwärme heizen, bereits entlastet wurden, können nun endlich auch die anderen Haushalte über die Brennstoffhilfe entlastet werden. Mit bis zu 2.000 Euro pro Haushalt, werden Eigentümer und auch Mieter spürbar entlastet. Mietende Haushalte können dabei die Entlastung, über die vom Ver-mieter beantragte und weitergegebene Hilfe erhalten“, so die Landtagsabgeordneten Tschacher und Vöge.
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